Oft sind es Details, die über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsmittels entscheiden. Das bekam ein Anwalt zu spüren, der seine Berufung mit einem unleserlichen Namenskürzel unterzeichnet hatte. Das reichte dem BGH nicht: Die Urheberschaft müsse zweifelsfrei und ohne zusätzliche Ermittlungen erkennbar sein.
Mehr lesenEin zu einer Geldbuße verurteilter Raser bemängelte die schwungvolle Unterschrift des Amtsrichters. Das BayObLG, das einen großzügigen Maßstab zugrunde legte, hatte keine Zweifel daran, wer unterschrieben hatte.
Mehr lesenEs ist nicht Aufgabe der Gerichte, Schriftvergleiche anzustellen, um zu prüfen, ob die Unterschrift auf der Prozessvollmacht auch wirklich von der Mandantin stammt. Bei Zweifeln rät das LSG Niedersachsen-Bremen zu terminieren und die Partei selbst zu fragen.
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