Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ab dem 01.01.2023 geltende Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Neben redaktionellen Anpassungen ergäben sich im Wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder gemäß der vom OLG Düsseldorf bereits veröffentlichten Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt sowie Anpassungen bei den Selbstbehalten.
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