Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der Erhöhung des Kindergeldes aktualisiert worden. Die Änderung betrifft die Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern, zu finden im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge".
Den Zahlbeträgen, die in der am 29. November 2024 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden. Deshalb ist die "Zahlbetragstabelle" neu gefasst und das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C. (Mangelfälle) angepasst worden. Alle übrigen Festlegungen bleiben unverändert.
Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2025 ist ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abrufbar.