Langzeitfolgen wie Fatigue oder kognitive Störungen seien typische Folgen einer Covid-19-Erkrankung und wissenschaftlich belegt. Daher müsse die Unfallkasse eine Verletztenrente zahlen, so das SG Heilbronn.
Mehr lesenNach dem Tod des Empfängers einer Unfallrente wurden zunächst weiter Leistungen durch den Versicherungsträger erbracht. Dieser kann diese Leistungen in erster Linie von dem Geldinstitut zurückfordern. Sollte dies aber nicht mehr möglich sein, kann auch der tatsächliche Empfänger der Leistungen, hier der Sohn des Verstorbenen, angegangen werden. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht Darmstadt.
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