Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin bestätigt, die damit rechtskräftig ist.
Mehr lesenSorge um wirtschaftliche Folgen, eine langjährige Tradition – dennoch hat die Stadt Zell keinen Anspruch darauf, die als "Schwarze Katz" eingetragene Wein-Großlage in "Zeller Schwarze Katz" umzubenennen. Als Grund nennt das OLG Koblenz eine Reform des EU-Weinrechts, aber auch die Untätigkeit der Stadt.
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