Ein Münchner bot Rikscha-Fahrten für Touristen an, ohne eine Gewerbegenehmigung zu haben. Dafür verhängte die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung ein Bußgeld gegen ihn. Dass er die Fahrten kostenlos nur gegen Trinkgeld anbot, half ihm vor dem AG München nicht.
Mehr lesenSehr hohe Beträge sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat das FG Köln in einem Fall entschieden, in dem ein einer GmbH beteiligtes Unternehmen den beiden Prokuristen der GmbH 50.000 Euro beziehungsweise rund 1,3 Millionen gezahlt hatte.
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