Freitag, 21.11.2025
Willy hat gar nichts getan: Stehendes Pferd verwirklicht keine Tiergefahr

Obwohl Pferd "Cindy" unvermittelt auf den grasenden Wallach "Willy" zu gerannt ist und ihm das Bein gebrochen hat, wollte die Versicherung nur die Hälfte zahlen. Das LG Lübeck korrigierte die Haftungsquote seiner Besitzerin auf 0%: Willy stand eben nur da.

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Mittwoch, 27.9.2023
Fingerglieder beim Leine-Festhalten abgetrennt: Keine Haftung des Hundehalters

Einem Mann, dem bei einer vermeintlich notwendigen Rettung eines Hundes durch die von ihm festgehaltene Hundeleine die vorderen Glieder dreier Finger abgetrennt wurden, stehen keine Schadensersatzansprüche aus Tierhalterhaftung zu. Es liege keine spezifische Tiergefahr vor, befand das LG Frankenthal.

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