Die neu als Erben eingesetzten Verwandten hatten auch eine postmortale Vollmacht – und wohl kein Interesse daran, dass die Testierfähigkeit ihrer toten Tante überprüft wird. Trotz ihrer fehlenden Erlaubnis verpflichtete das OLG Hamm die Klinik, dem Gerichtsgutachter die Befunde zu geben.
Mehr lesenAuch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Hievon geht das LG Frankenthal regelmäßig aus, wenn die Erkrankung sich noch in einem leichtgradigen Stadium befindet.
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