Eine tarifliche Regelung benachteiligt Teilzeitkräfte, wenn Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden. Zuschläge müssten anteilig früher greifen, sobald die individuelle Arbeitszeit überschritten werde, hält das BAG fest.
Mehr lesenEine Teilzeitbeschäftigte macht Überstunden, doch einen Überstundenzuschlag erhält sie nicht. Den gibt es laut Tarifvertrag erst, wenn die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschritten wurde. Das ist diskriminierend, findet das LAG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenMillionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich nach einer Entscheidung des BAG jetzt ändern.
