Mittwoch, 26.11.2025
Überstunden: Zusatzvergütung erst ab 41. Wochenstunde diskriminiert Teilzeitkräfte

Eine ta­rif­li­che Re­ge­lung be­nach­tei­ligt Teil­zeit­kräf­te, wenn Mehr­ar­beits­zu­schlä­ge erst ab der 41. Wo­chen­stun­de ge­zahlt wer­den. Zu­schlä­ge müss­ten an­tei­lig frü­her grei­fen, so­bald die in­di­vi­du­el­le Ar­beits­zeit über­schrit­ten werde, hält das BAG fest.

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Donnerstag, 10.7.2025
Überstundenzuschlag nur für Vollzeitbeschäftigte? Tarifregelung ist diskriminierend

Eine Teilzeitbeschäftigte macht Überstunden, doch einen Überstundenzuschlag erhält sie nicht. Den gibt es laut Tarifvertrag erst, wenn die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschritten wurde. Das ist diskriminierend, findet das LAG Berlin-Brandenburg.

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Freitag, 6.12.2024
Überstunden: "Vollzeitquote" diskriminiert Teilzeitbeschäftigte

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich nach einer Entscheidung des BAG jetzt ändern.

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