Wer von Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen Gebrauch machen will, muss zuerst die Installation bezahlen – und zwar vollständig. Bei einer Ratenzahlung kommt die Ermäßigung erst nach der letzten Rate in Betracht, hat der BFH entschieden.
Mehr lesenÜber eine vom Finanzamt eigenmächtig gewährte Steuerermäßigung freut sich jeder? Nicht zwingend. Manche Ermäßigungen können nämlich nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater laut LG Lübeck aufklären.
Mehr lesenDie Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kann für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt. Die Dienstleistungen würden hier nämlich nicht – wie erforderlich – im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, so die Begründung des Bundesfinanzhofs.
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