Wegen rechtsextremer "Jugendsünden" darf ein Bundeswehrsoldat noch nicht zum Sicherheitsrisiko erklärt werden, stellt das BVerwG klar. Auch dann nicht, wenn er sich bei seiner Distanzierung in Widersprüche verstrickt.
Mehr lesenSoldaten dürfen sich auch im Ruhestand nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen. Die Reichsbürgerbewegung spricht dem BVerwG zufolge der Bundesrepublik ihre Legitimität ab, eine entsprechende Betätigung habe daher auch für Ruheständler disziplinarische Konsequenzen.
Mehr lesenEin Ex-Soldat der Bundeswehr hatte in einer Starbucks-Filiale am Ulmer Münster mehrere Geiseln genommen, ehe er mit Schüssen niedergestreckt worden war. Die Geiseln blieben unverletzt. Der Täter, der unter psychischen Problemen leidet, wurde nun vom LG Ulm verurteilt.
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