Ein 55-jähriger Sexualstraftäter darf vorerst nicht aus der Haft in die Türkei abgeschoben werden. Das OVG Münster sieht ein Abschiebungshindernis: Der Mann sei psychisch schwer krank und aktuell nicht in der Lage, eigenverantwortlich für sich zu sorgen.
Mehr lesenEin wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann, der seit rund 30 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, darf trotz einer psychischen Erkrankung in die Türkei abgeschoben werden. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, argumentiert das VG Düsseldorf.
Mehr lesenGroßbritannien will Sexualstraftäter künftig medikamentös behandeln, um Rückfälle zu verhindern. Das soll für eine Entlastung der überfüllten Gefängnisse sorgen.
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