Im Asylverfahren um einen geflüchteten Senegalesen hat das VG Berlin nun entschieden. Das BAMF durfte nicht von der Einstufung Senegals als sicherer Herkunftsstaat ausgehen – das verstoße gegen Unionsrecht. Trotzdem muss der Mann ausreisen.
Mehr lesenKann ein Land ein sicherer Herkunftsstaat sein, auch wenn dort Frauen und Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung und sexuelle Minderheiten diskriminiert werden? Das VG Berlin will das vom EuGH klären lassen.
Mehr lesenAuslieferungshaft im Senegal führt nicht ohne Weiteres zur Unverhältnismäßigkeit des deutschen Haftbefehls. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 08.06.2021 klargestellt. Dies gelte auch dann, wenn die Haftbedingungen erschwert seien. Im konkreten Fall habe der Angeklagte diese jedenfalls durch seine Flucht nach Afrika selbst verursacht, heißt es in der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts.
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