Eine von der Gemeinschaftsordnung abweichende Sonderumlage auf alle WEG-Eigentümer für die Sanierung maroder Fenster sorgte für Streit. Der BGH hat nun entschieden, dass die gesetzliche Kostenverteilung im Zweifel auch die Beseitigung von Altlasten aus der Bauzeit umfasst.
Mehr lesenDie Sanierung von DDR-Umweltaltlasten verursacht nach wie vor enorme Kosten. Thüringen wollte deshalb mehr Geld vom Bund und verlangte dazu Nachverhandlungen eines Finanzierungsvertrags von 1999. Auf Nachverhandlungen hat das Land laut BVerwG aber keinen Anspruch - wegen einer Ausschlussfrist.
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