Elternzeit zählt bei der Polizei NRW nicht als Wechselschichtdienst, der zum früheren Ruhestand berechtigt. Diese Regelung bestätigte nun das BVerwG – und spricht sich damit gegen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus, meint Sarah Nußbaum.
Mehr lesenEin Richter führte in einer Psychiatrie Anhörungen zu Unterbringungen durch, doch irgendwann meldete die Klinikleitung Bedenken hinsichtlich seiner eigenen Dienstfähigkeit an – eine Untersuchung lehnte er aber ab. Deshalb schaffte er es auch beim BGH nicht zurück in den aktiven Dienst.
Mehr lesenDer Vizepräsident des BAG, Rüdiger Linck, befindet sich seit 1. April im Ruhestand. Er hatte zuletzt den Vorsitz des 5. Senats inne, der im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts ist.
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