Unternehmen können für Kosten eines Vorruhestandsmodells bereits dann Rückstellungen bilden, wenn Beschäftigte vertraglich einen Anspruch darauf haben – auch ohne, dass schon eine individuelle Freistellungsvereinbarung vereinbart worden wäre, so der BFH.
Mehr lesenEine Lehrerin versäumte mehrere Termine beim Amtsarzt und wurde daraufhin in den Ruhestand versetzt. Man könne aus den verpassten Terminen auf eine Dienstunfähigkeit schließen, befand das OVG Münster.
Mehr lesenDie Vorsitzende Richterin am BSG Prof. Sabine Knickrehm ist seit dem 1. Januar 2026 im Ruhestand. Zuletzt war sie Vorsitzende des 7. und des 11. Senats.
Mehr lesenDas BVerwG strukturiert seine Revisionssenate neu. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der bisherige 9. Revisionssenat aufgelöst. In Zukunft werde stattdessen der bisherige 11. Revisionssenat als 9. Revisionssenat geführt.
Mehr lesenÜber 16 Jahre, genauer gesagt seit Dezember 2009, war er als Richter am BVerwG tätig – jetzt ist Andreas Hartung in den Ruhestand getreten.
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