Der Rechtsausschuss des Bundestags hat nach Billigung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen dem geänderten Entwurf der Bundesregierung für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz zugestimmt. Zu den Änderungen gehört eine Korrektur von zwei Verweisungsfehlern in § 110d Satz 1 StPO, der einen Richtervorbehalt für Einsätze gemäß § 176e Abs. 5 und § 184b Abs. 6 StGB regelt. Der Entwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.
Mehr lesenDie Union schlägt die Korrektur von redaktionellen Fehlern in § 110d StPO vor. Der Paragraf regelt den Richtervorbehalt bei Ermittlungen in Bezug zu "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte" beziehungsweise zu "Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern". Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/204) vorgelegt, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll.
Mehr lesen