Zieht die Hauptpartei die vom Streithelfer allein eingelegte Berufung zurück, bleibt dieser auf den Kosten der Rechtsmittelinstanz sitzen – so das OLG Rostock. Der Beschluss zeigt: Prozessfreudige Streithelfer sollten genau wissen, wen sie unterstützen – und wer das Risiko trägt.
Mehr lesenErmächtigt ein Mandant seinen Verteidiger mündlich zur Rücknahme eines Rechtsmittels, genügt dies. Der Bundesgerichtshof betont, dass für die "ausdrückliche Ermächtigung" nach § 302 Abs. 2 StPO keine bestimmte Form notwendig ist. Zum Nachweis der Erklärung genüge die anwaltliche Versicherung.
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