Es sei ihm ein "Herzensanliegen, Kinder vor Gefahren zu schützen" – ein Richter aus Weimar hob in der Corona-Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen auf und wurde deswegen verurteilt. Nun musste das BVerfG entscheiden.
Mehr lesenUm Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen verbieten zu können, hatte ein Familienrichter gezielt Fälle akquiriert und sich für zuständig erklärt. Nun hat der BGH seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung bestätigt: Der Richter sei voreingenommen gewesen.
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