Eine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut LG Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich.
Mehr lesenEin Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. Das LG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt.
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