Die Verfasserin eines Artikels wollte ihre Quelle nicht preisgeben und berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings ohne Erfolg, da die im Artikel namentlich genannte Informantin laut OLG Bremen ohne Weiteres identifizierbar war. Der Quellenschutz werde daher nicht zusätzlich beeinträchtigt.
Mehr lesenJournalisten und Verleger sind ohne vorherige Geheimhaltungsvereinbarung nicht zum Quellenschutz verpflichtet. Das Landgericht Berlin hat einen Eilantrag des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs gegen den Verleger der Berliner Zeitung zurückgewiesen. Dieser hatte öffentlich gemacht, dass Reichelt ihm interne Informationen zugespielt hatte. Die unautorisierte Preisgabe einer Quelle sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
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