Wer ein hohes Schmerzensgeld erhält, kann doch wohl seine Prozesskosten selbst zahlen? Nicht unbedingt. Selbst mehr als eine halbe Million Euro bleibt bei der Prozesskostenhilfe grundsätzlich unangetastet, sagt das OLG Dresden – das Geld soll dem Opfer dienen, nicht der Staatskasse.
Mehr lesenEin Bürgergeldempfänger macht immer wieder Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend. Für ein Berufungsverfahren vor dem LAG Düsseldorf verlangt er PKH. Die lehnt das Gericht ab, weil der Mann keine Auskünfte über seine Zuflüsse aus vormaligen AGG-Entschädigungen machen wollte.
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