Das VG Oldenburg hat entschieden, dass die Gemeinde Wangerland strandnahe Parkplätze kostenpflichtig machen darf. Die Gebühren schränkten den freien Strandzugang nicht ein und stellten keine unzulässige "Strandgebühr durch die Hintertür" dar.
Mehr lesen
Wer sein Auto auf einem Parkplatz rücksichtlos abstellt und so eine Durchfahrt versperrt, haftet mit, wenn andere beim Ausparken an das Auto fahren, erklärte das AG München. Zumindest die eigene Betriebsgefahr muss man dann tragen.
Mehr lesenWer rückwärtsfährt, muss laut § 9 Abs. 5 StVO ausschließen, dass andere gefährdet werden. Auf Parkplätzen gilt die StVO aber nicht unmittelbar. Das OLG Schleswig hat sich daher auf Basis einer anderen Norm für eine Haftungsquote von 50% entschieden.
Mehr lesen