Das Ordnungsgeld für Zeugen, die unentschuldigt nicht bei Gericht erscheinen, wird nur dann verhängt, wenn ihre Aussage für die Verhandlung wichtig gewesen wäre. Laut OLG Koblenz ist das Ordnungsgeld keine Disziplinarmaßnahme wegen Missachtung des Gerichts.
Mehr lesenErscheint ein Zeuge partout nicht vor Gericht, so können nacheinander auch drei Ordnungsgelder festgesetzt werden. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Festsetzung eines erneuten Ordnungsgelds gegen einen als Zeugen geladenen Arzt bestätigt, der schon drei Verhandlungstermine ignoriert hatte.
Mehr lesenEine Umgangsregelung enthält nicht konkludent das Verbot, zu anderen Zeiten keinen Kontakt zum Kind aufzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und sich gegen die Ansicht des Kammergerichts gestellt. Die Rechtsbeschwerde wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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