Das BVerfG hat zwei Entscheidungen aufgehoben, die eine Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) bereits ab dem 1. Januar 2023 annahmen. Zu diesem Zeitpunkt war der Zugang jedoch noch nicht flächendeckend verfügbar.
Mehr lesenWer eine weitere Kanzlei eröffnet, bekommt auch ein weiteres beA. Während der Anwalt, der beA-Inhalte bekanntlich gegen sich gelten lassen muss, noch gar keinen Zugriff auf das Postfach hat, können dort schon Nachrichten eingehen. Der AGH Berlin hält das für ok. Martin W. Huff hofft auf den BGH.
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