NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.
Mehr lesenBetriebe, die trotz wirtschaftlicher Verflechtung 2020 mehrere NRW-Soforthilfeanträge stellten, müssen das Geld zurückzahlen – auch wenn das Formular verwirrend war, entschied das OVG Münster.
Mehr lesenNordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.
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