Eine Muslima, die mit Niqab Auto fahren wollte, schlug vor, einfach einen QR-Code auf den Schleier zu drucken. So könne man sie doch schließlich identifizieren, fand sie. Warum das so einfach nicht geht, erklärte ihr dann das VG Trier.
Mehr lesenOb Musliminnen am Steuer einen Niqab tragen dürfen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Jetzt hat das BVerwG entschieden: Das im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 4 S. 1 StVO geltende Verhüllungsverbot ist verfassungsgemäß, insbesondere durch eine ausreichende Ermächtigung gedeckt.
Mehr lesenAuf Autofahren mit Niqab besteht, auch mit Blick auf die Religionsfreiheit, kein Rechtsanspruch, so der VGH Mannheim. Wohl aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Über den Antrag einer Muslimin muss das baden-württembergische Verkehrsministerium daher noch einmal entscheiden.
Mehr lesenEine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen – es sei denn, ihr ist das ausnahmsweise genehmigt worden. Der VGH Kassel verweist auf das für Kraftfahrzeugführer geltende Verhüllungsverbot.
Frauen muslimischen Glaubens dürfen am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des VG Berlin und lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab – mit Verweis auf die Verkehrssicherheit und -überwachung.
Mehr lesenWeil sie mit einem Gesichtsschleier bei einem Verkehrsverstoß nicht zweifelsfrei zu identifizieren sei, darf eine Muslima ihren Niqab nicht am Steuer tragen. Eine Ausnahmegenehmigung sei ihr zu Recht verweigert worden, hat das VG Berlin entschieden. Bei der Argumentation hält es sich ans OVG.
Mehr lesenIn Deutschland ist es verboten, verhüllt Auto zu fahren. Das OVG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass es kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist, wenn für das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Mehr lesenMuslimische Frauen, die einen Gesichtsschleier auch beim Führen eines Kfz tragen wollen, können eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer beantragen. Einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung haben sie nicht – wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, sagt das OVG Münster.
Mehr lesenVerschleierung im Unterricht ist in Hamburg künftig nicht mehr erlaubt. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Zustimmung der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Nur die Linke-Fraktion stimmte dagegen.
Mehr lesenEine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung ab. Eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung sei nicht gegeben.
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