Mittwoch, 11.2.2026
Digitalisierung first, Bedenken second: Niqab am Steuer auch mit QR-Code verboten

Eine Muslima, die mit Niqab Auto fahren wollte, schlug vor, einfach einen QR-Code auf den Schleier zu drucken. So könne man sie doch schließlich identifizieren, fand sie. Warum das so einfach nicht geht, erklärte ihr dann das VG Trier.

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Mittwoch, 21.1.2026
BVerwG bestätigt: Verhüllungsverbot beim Autofahren rechtmäßig

Ob Musliminnen am Steuer einen Niqab tragen dürfen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Jetzt hat das BVerwG entschieden: Das im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 4 S. 1 StVO geltende Verhüllungsverbot ist verfassungsgemäß, insbesondere durch eine ausreichende Ermächtigung gedeckt.

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Montag, 19.1.2026
Autofahren mit Niqab? Vorerst bleibt es beim "Nein"

Auf Autofahren mit Niqab besteht, auch mit Blick auf die Religionsfreiheit, kein Rechtsanspruch, so der VGH Mannheim. Wohl aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Über den Antrag einer Muslimin muss das baden-württembergische Verkehrsministerium daher noch einmal entscheiden.

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Dienstag, 13.5.2025
Verbot bestätigt: Kein Niqab am Steuer

Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen – es sei denn, ihr ist das ausnahmsweise genehmigt worden. Der VGH Kassel verweist auf das für Kraftfahrzeugführer geltende Verhüllungsverbot.

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Dienstag, 29.4.2025
Verkehrssicherheit vor Religionsfreiheit: Kein Niqab am Steuer

Frauen muslimischen Glaubens dürfen am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des VG Berlin und lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab – mit Verweis auf die Verkehrssicherheit und -überwachung.

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Montag, 27.1.2025
Niqab am Steuer: Wieder keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot

Weil sie mit einem Gesichtsschleier bei einem Verkehrsverstoß nicht zweifelsfrei zu identifizieren sei, darf eine Muslima ihren Niqab nicht am Steuer tragen. Eine Ausnahmegenehmigung sei ihr zu Recht verweigert worden, hat das VG Berlin entschieden. Bei der Argumentation hält es sich ans OVG.

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Freitag, 23.8.2024
Verhüllungsverbot: Kein Niqab am Steuer

In Deutschland ist es verboten, verhüllt Auto zu fahren. Das OVG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass es kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist, wenn für das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

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Montag, 8.7.2024
Niqab am Steuer nicht generell ausgeschlossen

Muslimische Frauen, die einen Gesichtsschleier auch beim Führen eines Kfz tragen wollen, können eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer beantragen. Einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung haben sie nicht – wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, sagt das OVG Münster.

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Donnerstag, 16.5.2024
Hamburg verbietet Gesichtsverhüllung an Schulen

Verschleierung im Unterricht ist in Hamburg künftig nicht mehr erlaubt. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Zustimmung der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Nur die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

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Freitag, 28.7.2023
Verhüllungsverbot: Kein muslimischer Gesichtsschleier beim Autofahren

Eine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung ab. Eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung sei nicht gegeben.

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