Verkehrssicherheit vor Religionsfreiheit: Kein Niqab am Steuer
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Frauen muslimischen Glaubens dürfen am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des VG Berlin und lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab – mit Verweis auf die Verkehrssicherheit und -überwachung.

Die Frau hatte ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb ihrer Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe und daher einen Niqab trage. Beim Niqab ist der Körper komplett verdeckt, die Augenpartie wird dabei ausgespart. Ihren Antrag, den Schleier auch im Auto tragen zu dürfen, wo sie ebenfalls den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, wies schon das VG Berlin ab (Urteil vom 27.01.2025 – VG 11 K 61/24).

Das OVG teilte nun am Dienstag mit, auch den Antrag der Frau auf Zulassung der Berufung abgelehnt zu haben (Beschluss vom 25.04.2025 – OVG 1 N 17/25), der Beschluss ist unanfechtbar. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Frau nicht überzeugend darlegen, dass das Verbot des Gesichtsschleiers bloß beim Autofahren ihre Religionsausübung stark einschränken würde.

Die Behörde, die die Ausnahmegenehmigungen erteilt, habe ihr Ermessen richtig ausgeübt, so der Senat. Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau durch das Verbot des Niqab am Steuer sei zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt. 

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025 - OVG 1 N 17/25

Redaktion beck-aktuell, js, 29. April 2025.

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