Einem Medizinstudenten wird vorgeworfen, wiederholt Mitstudentinnen nachgestellt und damit unter anderem von Vorlesungen abgehalten zu haben. Die Gerichte ließen sich nicht von seiner Unschuld überzeugen und erhalten seine Exmatrikulation vorerst aufrecht.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen. "Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
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