Grünes Licht für Neuregelung zur Stalking-Bekämpfung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen. "Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Absenkung der Voraussetzungen

Derzeit muss ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.

Regelungen zum digitalen Stalking

Zudem dient der Gesetzentwurf der Bekämpfung von digitalem Stalking. Über sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen sollen durch den Gesetzentwurf konkret erfasst werden.

Neuregelung für besonders schwere Fälle

Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen unter anderem Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

11% der Bevölkerung mindestens einmal im Leben betroffen

Stalking richtet sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. Nach einer 2020 veröffentlichten Studie würden 11% der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Beispiele für Stalking seien: Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Veranlassen von Dritten, Kontakt zum Opfer aufzunehmen (zum Beispiel durch Erstellung von Fake-Profilen auf Single-Portalen), Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer sowie Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021.

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