Mieter zahlten nach dem Einbau einer modernen Gasheizung jahrelang erhöhte Miete, die sie beim Auszug zurückforderten, da keine Ersparnis nachweisbar sei. Ein Gutachten beim LG bestätigte das. Der BGH hielt die Expertise aber für ungeeignet: Maßgeblich sei, ob nach Ex-ante-Sicht eine Ersparnis für den Vermieter erwartbar gewesen sei.
Mehr lesenDie Inflation treibt derzeit die Kosten in die Höhe – doch können Vermieter sie als Argument für eine Mieterhöhung nutzen, die über die Werte des Mietspiegels hinausgeht? Das LG München I verneint das. Zumindest Münchener Mieter können damit erstmal aufatmen.
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