Das LG Freiburg hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nachdem ein Bürger in einem Leserbrief seinem früheren Bürgermeister Untreue vorgeworfen hatte. Aus Sicht der Kammer müssen bei solchen Publikationen ähnliche Regeln wie für Journalisten gelten.
Mehr lesenDie israelische Regierung hatte die Schließung des beliebten Armeesenders beschlossen. Die Opposition sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Nun legt ein Gericht die Regierungspläne vorerst auf Eis.
Mehr lesenEine Zeitung veröffentlicht zwei Fotos von Boris Becker und seiner Frau. Die Ehefrau klagt auf Unterlassung. Recht bekommt sie nur bezüglich des Fotos, das das Paar auf seinem Hotelbalkon zeigt. Die Veröffentlichung eines Bildes der Eheleute beim Tanken in Italien muss sie laut OLG Frankfurt a.M. dulden.
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