Das BAG wollte Unternehmen bei Massenentlassungen etwas Erleichterung von der Brüsseler Bürokratie verschaffen, doch der EuGH grätscht dazwischen. Kein Wunder, denn geschickt angestellt hat man dies in Erfurt nicht, meint Ulrich Kortmann.
Mehr lesenVor einigen Wochen deutete das BAG an, möglicherweise seine Rechtsprechung zur Frage zu ändern, ob eine fehlende Massenentlassungsanzeige Kündigungen unwirksam macht. Der Sechste Senat sah das nicht so und fragte beim Zweiten an. Doch der hat nun den EuGH gebeten, Fragen zum Verfahren bei Massenentlassungen zu klären.
Mehr lesenDer 6. Senat des BAG beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Sanktionsregime bei fehlerhaften Anzeigen einer Massenentlassung aufzugeben: Verstöße gegen § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG sollen künftig nicht mehr zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Er hat deshalb den 2. Senat angerufen.
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