Seit Jahren gibt es Streit um Prämiensparverträge der Sparkassen – vor allem um die Zinsberechnung. Nun hat der BGH entschieden: Wer lange spart, kann auch lange auf seine Ansprüche pochen. Kündigungen durch die Sparkasse sind nicht immer möglich – und zusätzliche Zinsen können selbst nach Jahren noch verlangt werden.
Mehr lesenDer BGH hat zu Prämiensparverträgen entschieden, dass das ordentliche Kündigungsrecht von Sparkassen auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein könne, wenn die Vertragsurkunde eine längere Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben.
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