Drei oder dreißig Jahre – wann verjähren Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge? Maßgeblich sei, ob sie regelmäßig wiederkehrende Leistungen seien, so das BAG, das die Frage nun beantwortete - zum Gefallen des Vereins.
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