Ein Notar muss einen Vertrag nicht auf Steuervorteile ausrichten, wenn die Parteien einen Steuerberater haben und keine Wünsche mitteilen. Dem OLG Hamm reichte dann der übliche Hinweis auf die "steuerlichen Folgen" des Geschäfts.
Mehr lesenDie Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde genügt für deren Einsatz bei Grundstücksgeschäften. Der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass der Gesetzgeber durch die nachträgliche Einfügung des Wortes "öffentlich" im Betreuungsbehördengesetz selbst die Vergleichbarkeit mit anderen Arten der Beglaubigung unterstrichen habe.
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