Das Kabinett hat den Entwurf für ein Recht auf Reparatur beschlossen. Hersteller sollen Geräte über Jahre hinweg reparieren müssen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen. Verbraucher erhalten zusätzliche Gewährleistungsrechte – und sollen sich seltener für eine Neuanschaffung entscheiden müssen.
Mehr lesenEin Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag zwar ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer laut BGH aber trotzdem.
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