Die Bundesregierung hat den Weg für ein Recht auf Reparatur freigemacht. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig umfassende Ansprüche auf Reparaturen bestimmter technischer Geräte sichert. Der Gesetzentwurf geht auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zurück.
Laut Entwurf werden Hersteller verpflichtet, Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler oder Smartphones über mehrere Jahre instand zu setzen – auch nach Ablauf der Gewährleistung. Die Reparaturpflicht gilt während der Zeit, in der Hersteller bereits heute Ersatzteile bereithalten müssen: Bei Waschmaschinen mindestens zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre ab Produktionsende eines Modells. Verbraucher sollen so eine praktikable Alternative zur Neuanschaffung erhalten.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Geräte reparierbar konstruiert sein müssen. Ersatzteile und Werkzeuge sind zu "angemessenen Preisen" anzubieten; technische Maßnahmen, die unabhängige Werkstätten ausschließen, sollen unzulässig sein. Lässt sich ein Gerät nicht reparieren, obwohl dies üblicherweise möglich wäre, gilt es künftig als mangelhaft – mit entsprechenden Gewährleistungsfolgen.
Ein weiterer Baustein: Entscheiden sich Verbraucher bei einem Defekt für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, verlängert sich ihre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler von zwei auf drei Jahre. Damit will die Bundesregierung einen "echten Anreiz" setzen, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen. Die Beweislastumkehr bleibt unverändert bei einem Jahr.


