Eine nicht-binäre Person wehrte sich gegen eine männliche Anrede in Gerichtsschreiben. Das OLG Frankfurt lehnte ihren Antrag als unzulässig ab: Eine Anrede sei nur eine Höflichkeit und kein tauglicher Streitgegenstand auf diesem Rechtsweg.
Wer 2019 bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchen wollte, musste sich auf der Online-Plattform des Unternehmens entscheiden, ob er als Mann oder als Frau bestellen wollte. Das ist diskriminierend für non-binäre Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Der BGH bestätigte eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.
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