Die Bezeichnung als Institut allein war nicht das Problem: Eine GmbH, die im Internet Weiterbildungskurse unter dieser Bezeichnung anbot, erweckte nach dem Gesamteindruck laut OLG Dresden den unzutreffenden und damit unzulässigen Eindruck einer staatlichen Einrichtung.
Mehr lesenZwischen der Bezeichnung "Ciao" für ein italienisches Restaurant und der Bezeichnung "Ciao Mamma" für eine Pizzeria besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch des "Ciao"-Betreibers zurückgewiesen.
Mehr lesen