Donnerstag, 5.9.2024
"Institut für Innenarchitektur": Verwechslungsgefahr mit Hochschule

Die Bezeichnung als Institut allein war nicht das Problem: Eine GmbH, die im Internet Weiterbildungskurse unter dieser Bezeichnung anbot, erweckte nach dem Gesamteindruck laut OLG Dresden den unzutreffenden und damit unzulässigen Eindruck einer staatlichen Einrichtung.

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Mittwoch, 14.7.2021
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Restaurant "Ciao" und Pizzeria "Ciao Mamma"

Zwischen der Bezeichnung "Ciao" für ein italienisches Restaurant und der Bezeichnung "Ciao Mamma" für eine Pizzeria besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch des "Ciao"-Betreibers zurückgewiesen.

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