Eine Steuerpflichtige rügt Datenschutzverstöße ihres Finanzamtes und zieht vor Gericht, ohne ihr Schadensersatzbegehren zuvor gegenüber dem Amt geltend gemacht zu haben. Laut BFH ist die Klage unzulässig. Es fehle an der Beschwer.
Ein Ehepaar durfte nicht darauf vertrauen, dass das Finanzamt seine steuerliche Situation aus den Lohnsteuerbescheinigungen abliest. Was nicht zur Akte gelangt, ist auch nicht erklärt, meint der BFH.
Mehr lesenEin Steuerpflichtiger hat kein Recht darauf, den Inhalt einer anonymen Anzeige gegen ihn zu erfahren. Daran ändert auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nichts, entschied der BFH.
Mehr lesenOb versehentlich oder nicht: Mit dem JStG 2024 wurde auch das umstrittene beA-Verbot für die Kommunikation der Anwaltschaft mit dem Finanzamt verabschiedet. Der Deutsche Anwaltverein fordert eine umgehende Korrektur – erforderlichenfalls per Gesetz.
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