Für die Einhaltung von Formalien sind die Parteien und nicht die Gerichte zuständig. Bei einem offenkundigen Fehler wie einem fehlenden Namen unter der Klageschrift, der noch vor Fristablauf auffällt, muss das Gericht aber laut FG Köln die Partei umgehend darauf hinweisen.
Mehr lesenWird die Berufung in einer Wohnungseigentumssache entgegen der richtigen Rechtsmittelbelehrung beim falschen Landgericht eingelegt, kann jenes seine Unzuständigkeit nicht "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" erkennen. Es liegt laut Bundesgerichtshof grundsätzlich in der Verantwortung des Rechtsanwalts, die zutreffende Rechtsmittelbelehrung zu befolgen. Demgegenüber sei das Gericht nicht gehalten, die Fristversäumnis abzuwenden.
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