Ein folgenschweres Missverständnis im Wald: Mit einer Machete schlägt ein Mann einem anderen eine Hand ab. Anspruch auf eine Entschädigung hat der Verletzte nicht.
Mehr lesenWer sich aufgrund einer psychischen Erkrankung bedroht fühlt und wehrt, kann vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen werden. Bei Anhaltspunkten, dass der Täter wegen der Krankheit einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterlegen ist oder im Notwehrexzess gehandelt hat, fordert der Bundesgerichtshof eine ausdrückliche Prüfung. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei aber auch bei einem Freispruch aufgrund krankheitsbedingt fehlender Schuld möglich.
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