Wenn es um Erbschaften, Nachlässe, Überlassungen oder Ähnliches geht, sind oft Abschriften und Papier vorgeschrieben. Künftig soll es in vielen Fällen einfacher gehen.
Mehr lesenEin Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen (zum Beispiel wegen Gerichtskostenforderungen) kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als elektronisches Dokument eingereicht werden und unterliegt keinen weiteren Anforderungen als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend sei entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg, so der Erste Zivilsenat.
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