Digitale Urkunden sollen die Vorgänge bei Notarinnen und Notaren, Nachlassgerichten oder Konsulaten entbürokratisieren. Heute wird eine elektronisch entworfene Urkunde oft ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung für den Vollzug und die Verwahrung eingescannt werden. Künftig soll eine Niederschrift auf Papier, wie sie für viele Rechtsgeschäfte nötig ist, durch elektronische Beurkundungen in vielen Fällen verzichtbar sein. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg gebracht.
Beurkundungen sollen dem Entwurf zufolge künftig generell auch in elektronischer Form erledigt werden können. Signiert werden kann demnach dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder eines Unterschriftenpads. Ein Signatursystem soll sicherstellen, dass Notaren und Notarinnen die nötige Software zeitnah zur Verfügung steht.
Es sollen auch nicht länger papierförmige Ausfertigungen von Urkunden versendet werden müssen, damit eine Erklärung wirksam wird. Eingesetzt werden können demnach dann elektronisch beglaubigte Abschriften.