EU-Staaten können sich nicht auf einen plötzlichen Zustrom von Geflüchteten berufen, um Asylbewerber nicht menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen, urteilt der EuGH; womöglich auch gegen deutsche Behörden.
Mehr lesenEin Journalist und ein Verlag wehrten sich gegen eine einstweilige Verfügung – ohne zu wissen, warum sie unterlegen waren. Die lange Wartezeit auf die Urteilsbegründung könne es zwar erschweren, ihr Rechtsmittel zu begründen, aber unmöglich sei das nicht, auch nicht im einstweiligen Rechtsschutz, findet das BVerfG.
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Das BVerfG hat den BFH zurechtgewiesen, weil der zu viel von der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde erwartet hatte. Die Betroffene hätte unmögliche Zukunftsprognosen wagen sollen, kritisierte Karlsruhe und gab ihrer Verfassungsbeschwerde statt.
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