Eine E-Bikerin fuhr spitzwinklig über ein leicht erhöhtes graues Zierpflaster zwischen Fahrbahn und Gehweg (beide gelb), verfing sich und stürzte schwer. Eine Entschädigung muss die beklagte Gemeinde aber nicht zahlen. Laut OLG Schleswig habe sie keine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Mehr lesenBei einem abgestellten E-Bike entzündet sich der fest verbaute Akku. Haftet der Halter für den Schaden? Entscheidend ist, ob das E-Bike unter das StVG fällt oder nicht. Das wiederum hängt von seiner Leistungsstärke ab.
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