E-Bike-Akku ent­zün­det sich: Wann haf­tet der Hal­ter?

Bei einem ab­ge­stell­ten E-Bike ent­zün­det sich der fest ver­bau­te Akku. Haf­tet der Hal­ter für den Scha­den? Ent­schei­dend ist, ob das E-Bike unter das StVG fällt oder nicht. Das wie­der­um hängt von sei­ner Leis­tungs­stär­ke ab.

Ein Mann mie­te­te eine Halle, um dort E-Bikes zum Ver­kauf an­zu­bie­ten. In einer Nacht brach in der Halle ein Brand aus. Am Tag zuvor hatte der Mann den Akku eines E-Bikes auf­ge­la­den. Die Ver­mie­ter der Halle be­haup­te­ten, er habe vor Ver­las­sen der Halle ver­ges­sen, den Ste­cker des La­de­ge­räts zu zie­hen. Sie ver­lang­ten, dass der Mie­ter für die Schä­den am Ge­bäu­de auf­kommt. Der Mie­ter woll­te nicht zah­len: Es könne von ihm nicht ver­langt wer­den, den La­de­vor­gang zu über­wa­chen.

Das LG Lü­beck gab den Ver­mie­tern recht. Der Mie­ter sei für den Scha­den ver­ant­wort­lich, und zwar un­ab­hän­gig davon, ob er sich falsch ver­hal­ten habe (Ur­teil vom 26.07.2024 – 5 O 26/23, rechts­kräf­tig). Das Ge­richt war über­zeugt, dass der Mann ver­ges­sen hatte, den La­de­ste­cker zu zie­hen. Für das E-Bike hafte er aber auch ohne ein Fehl­ver­hal­ten nach dem StVG. Das Ge­fährt un­ter­fal­le den Vor­schrif­ten, weil es eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von bis zu 85 km/h ge­habt habe.

Nicht alle Elek­tro­fahr­rä­der un­ter­fie­len der Ge­fähr­dungs­haf­tung des­StVG, er­läu­tert das Ge­richt. Für die häu­fig ge­nutz­ten Pe­del­ecs mit einer Leis­tung bis ma­xi­mal 250 Watt, bei denen sich der Elek­tro­mo­tor ab einer Ge­schwin­dig­keit von 25 km/h selbst ab­schal­tet, gelte das StVG nicht. Diese Pe­del­ecs göl­ten als Fahr­rä­der, die durch Mus­kel­kraft be­wegt wer­den (§ 1 Abs. 3 StVG). An­ders sei bei E-Bikes mit hö­he­rer Leis­tung. Diese stell­ten Kraft­fahr­zeu­ge im Sinn des StVG dar - mit allen Kon­se­quen­zen wie etwa des Gel­tens der Be­triebs­ge­fahr.

Diese habe sich auch rea­li­siert, weil der Akku in dem E-Bike fest ver­baut war und den Brand ver­ur­sacht habe. Davon waren die Rich­te­rin­nen und Rich­ter nach Ein­ho­lung eines tech­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens über­zeugt.

LG Lübeck, Urteil vom 26.07.2024 - 5 O 26/23

Redaktion beck-aktuell, bw, 20. Januar 2025.

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