Ein langjähriger Notar nahm es bei seinen – nach eigener Diktion – "Allerweltsgeschäften" mit der notariellen Gründlichkeit nicht immer so genau. Unter anderem beurkundete er Verträge, mit denen Verbraucher über den Tisch gezogen wurden. Das BayObLG hat ihn nun an seine Pflichten erinnert: es versetzte ihn.
Mehr lesenEin Universitätsprofessor wird wegen Übergriffigkeiten und anzüglichen Äußerungen gegenüber Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen um zwei Besoldungsstufen zurückgestuft. Seinen Posten als Universitätsprofessor behält er aber, entschied das OVG Lüneburg.
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