Mittwoch, 18.2.2026
Reform des Disziplinarrechts: Schneller geht’s mit dem Staatsanwalt

Bund und Länder wollen Disziplinarverfahren gegen Beamte beschleunigen, doch die bisherigen Maßnahmen versprechen wenig Erfolg. Sobald es strafrechtlich relevant wird, gibt es aber praktikable Möglichkeiten, das Verfahren abzukürzen, erklärt Artur Geier.

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Donnerstag, 27.11.2025
Von der Schweigepflicht entbunden: Notar muss als Zeuge aussagen

Eigentlich hatten die Vertragsparteien ihren Notar von der Schweigepflicht entbunden – er selbst sah das aber anders. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 9.000 Euro zahlen. Der BGH stellt klar: Sich an die Rechtsordnung zu halten, ist eine Kardinalpflicht des Notarberufs.

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Donnerstag, 7.9.2023
Vorratsdaten dürfen nicht zum Nachweis von Dienstvergehen verwendet werden

Elektronische Kommunikationsdaten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, dürfen nicht für Untersuchungen der Verwaltung wegen Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden. Die Verwendung ist laut EuGH nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt.

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Dienstag, 29.3.2022
Verfassungsbeschwerde einer entlassenen Richterin auf Probe unzulässig

Bei der Abwägung, ob ein Proberichter bis zur endgültigen Entscheidung über seine Entlassung aus dem Dienst weiterarbeiten darf, müssen auch die Folgen für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsprechung berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Richterin auf Probe nicht zur Entscheidung angenommen, die wegen eines Dienstvergehens entlassen wurde. Die Mög­lich­keit einer Ver­let­zung des Willkürverbots bzw. der richterlichen Unabhängigkeit sei nicht hinreichend dar­ge­legt worden.

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Dienstag, 12.1.2021
Notar muss unparteilich sein

Wenn ein Notar bei einer Vertragspartei den Eindruck erweckt, nur im Interesse des Gegners zu handeln, begeht er ein Dienstvergehen (§ 95 BNotO). Stellt er im Namen eines Grundstücksverkäufers einen Antrag auf Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt, obwohl er weiß, dass das nicht im Interesse der Erwerberin liegt, muss er sie laut Bundesgerichtshof über seinen Antrag informieren. Anderenfalls ist eine Disziplinarstrafe berechtigt.

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